Grundsatzerklärung

Achtung vom Menschrechten, Umweltschutz und Geschäftsethik

Verantwortungsvolles Handeln in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten, Umweltschutz und Geschäftsethik ist die Basis für nachhaltiges und soziales Wirtschaften. Geschäftliche Entscheidungen dürfen nicht nur nach rechtlichen, technischen und ökonomischen, sondern müssen auch nach sozialen, ökologischen und ethischen Kriterien getroffen werden.

Ein Ziel unseres geschäftlichen Handelns ist es, weltweit negativen Auswirkungen auf Menschen-rechte vorzubeugen, diese zu minimieren oder, soweit möglich, zu beenden. Weitere Ziele sind es, natürliche Ressourcen zu schonen und Umweltschutz auch im Rahmen wirtschaftlicher Aktivität bestmöglich zu fördern sowie ein ethisches Geschäftsverhalten vorzuleben. Menschenrecht-liche und umweltbezogene Risiken im Sinne des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfalts-pflichten in Lieferketten sind zu vermeiden oder zu minimieren.

Verpflichtung auf höchster Unternehmensebene

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird von dem Geschäftsführer des Unternehmens, dem Leiter Personal und dem Leiter Einkauf gesteuert. Dadurch wird sicher-gestellt, dass jeder relevante Bereich unseres Unternehmens sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und der umweltund sozialbezogenen Pflichten sowie deren alltägliche Umsetzung im Klaren ist.

Nationale und internationale Standards

Bei der Verwirklichung dieser Ziele befolgen wir immer die Gesetze und orientieren uns auch und insbesondere an den Wertvorstellungen und Handlungsempfehlungen und -vorgaben der internationalen Menschenrechtscharta, den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den ILO-Kernarbeitsnormen sowie den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen. Wo lokales Recht und internationale Menschenrechte nicht aufeinander abgestimmt sind, wer-den wir nach dem höheren Standard handeln. Wenn sie in Konflikt geraten, werden wir uns an das nationale Recht halten und gleichzeitig nach Wegen suchen, die internationalen Menschen-rechte so weit wie möglich zu achten.

Unternehmensspezifische Risiken - Risikoanalyse

Auf Grundlage einer umfassenden dynamischen Risikoanalyse stellen wir die prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken für unser Unternehmen fest. Die Risikoanalyse wird an sich ändernde Umstände und Bedingungen angepasst. Zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, nationaler Gesetze und unsers Code of Conduct führen wir eine an-gemessene Sorgfaltspflicht-Prüfung der Menschenrechte durch, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren Geschäftsaktivitäten und unserer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren.

Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, dass unsere Geschäftsaktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder mitverursachen, unternehmen wir Anstrengungen zur Bewertung, Änderung, Einstellung und/oder Korrektur der Aktivität.

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten zu melden. Mit unseren Mitarbeiten haben wir zur Wahrung der Menschen-rechte einen internen Code of Conduct vereinbart. Wir werden diese Richtlinie weiter kommunizieren und unsere Mitarbeiter sensibilisieren und informieren. Wir bieten unseren Mitarbeitern spezifische Schulungen zu Menschenrechtsthemen an.

Erwartungen an unsere Partner – Lieferantenkodex

Die Achtung vom Menschrechten, der Umweltschutz und die Einhaltung einer sozialverantwortliche Geschäftsethik ist nicht nur Anspruch an uns selbst, sondern erfordert eine verantwortungsvolle Gestaltung und Beobachtung sämtlicher geschäftlicher Kooperationen.

Unternehmensspezifische Risiken können maßgeblich durch die Kooperation mit Lieferanten entstehen. Zur Minimierung dieser Risiken vereinbaren wir mit unseren Lieferanten einen Lieferantenkodex. Unsere Partner sind verpflichtet, die in diesem Lieferantenkodex festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogenen Pflichten zu beenden. Hierzu gehören die Einrichtung eines Risikomanagements, die Festlegung einer be-triebsinternen Zuständigkeit, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, die Einrich-tung eines Beschwerdeverfahrens, die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern und die Dokumentation nebst Berichterstattung. Die Einhaltung der in diesem Kodex vereinbarten Standards und Erwartungen ist von unseren Partnern auf Ihre Lieferanten zu übertragen und in all ihren Geschäftsaktivitäten und Lieferketten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

Der Partner ist verpflichtet, uns auf unser Verlangen über die in seinem Unternehmen eingeführten Mechanismen zur Wahrung menschenrechtlicher Sorgfalt Auskunft zu erteilen. Gleichermaßen wird der Partner uns darüber informieren, wenn hinsichtlich der an uns gelieferten Produkte und Leistungen in der Lieferkette die Besorgnis eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenes Risikos erkennbar wird.

Wir sind berechtigt, die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen und in diesem Lieferantenkodex geregelten Pflichten ggf. auch im Betrieb des Partners zu kontrollieren.

Richtlinien der Schulte Strathaus GmbH & Co KG

Um unserem Anspruch bezüglich Anerkennung und Achtung der Menschenrechte, des Umweltschutzes und der Geschäftsethik gerecht zu werden, haben wir Richtlinien implementiert, die unsere Haltung für uns und für unsere Geschäftspartner ausdrücken.

Es handelt sich handelt es sich insbesondere um folgende Richtlinien:

  • Leitbild die Schulte Strathaus GmbH & Co KG
  • Code of Conduct – Compliance Richtlinie
  • Mitarbeiter - Code of Conduct
  • Lieferantenkodex
  • Grundsatzerklärung

Mit der Gesamtheit unserer Richtlinien dokumentieren wir unsere Erwartungen und unseren Anspruch. Diese Richtlinien stellen die Basis unseres täglichen Handelns dar und richten sich an die Geschäftsführung, unsere Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner sowie deren Beschäftige und bietet allen Adressaten eine Orientierung für ein verantwortungsvolles Handeln.

 

Schulte Strathaus GmbH & Co. KG