Die Achtung vom Menschrechten, der Umweltschutz und die Einhaltung einer sozialverantwortliche Geschäftsethik ist nicht nur Anspruch an uns selbst, sondern erfordert eine verantwortungsvolle Gestaltung und Beobachtung sämtlicher geschäftlicher Kooperationen.
Unternehmensspezifische Risiken können maßgeblich durch die Kooperation mit Lieferanten entstehen. Zur Minimierung dieser Risiken vereinbaren wir mit unseren Lieferanten einen Lieferantenkodex. Unsere Partner sind verpflichtet, die in diesem Lieferantenkodex festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogenen Pflichten zu beenden. Hierzu gehören die Einrichtung eines Risikomanagements, die Festlegung einer be-triebsinternen Zuständigkeit, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, die Einrich-tung eines Beschwerdeverfahrens, die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern und die Dokumentation nebst Berichterstattung. Die Einhaltung der in diesem Kodex vereinbarten Standards und Erwartungen ist von unseren Partnern auf Ihre Lieferanten zu übertragen und in all ihren Geschäftsaktivitäten und Lieferketten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Der Partner ist verpflichtet, uns auf unser Verlangen über die in seinem Unternehmen eingeführten Mechanismen zur Wahrung menschenrechtlicher Sorgfalt Auskunft zu erteilen. Gleichermaßen wird der Partner uns darüber informieren, wenn hinsichtlich der an uns gelieferten Produkte und Leistungen in der Lieferkette die Besorgnis eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenes Risikos erkennbar wird.
Wir sind berechtigt, die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen und in diesem Lieferantenkodex geregelten Pflichten ggf. auch im Betrieb des Partners zu kontrollieren.